Ihr Warenkorb ist leer!
Zurück zur Übersicht

Praxisbetreiber

Die Inhaber einer therapeutischen Praxis bezeichnet man als Praxisbetreiber (m/w/x). Sie sind von Rechts wegen dafür verantwortlich, alle berufsrechtlichen Pflichten einzuhalten. Das kann über die Praxisauflösung hinausgehen, beispielsweise, was die Aufbewahrungspflichten anbelangt.